AWG 2002
Abfallwirtschaftsgesetz 2002
- § 11. Abschnitt§ 1. (1) Die Abfallwirtschaft ist im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach auszurichten, dass 1. schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und …
- § 2Begriffsbestimmungen§ 2. (1) Abfälle im Sinne dieses Bundesgesetzes sind bewegliche Sachen, 1. deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder 2. deren Sammlung, Lagerung, Beförderung …
- § 3Ausnahmen vom Geltungsbereich§ 3. (1) Keine Abfälle im Sinne dieses Bundesgesetzes sind 1. Abwasser einschließlich sonstiger Wässer, die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 und Z 6 und Abs. 2 der Verordnung über die …
- § 4Abfallverzeichnis§ 4. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung festzulegen: 1. die Abfallarten in Form eines …
