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GemeinderechtNiederösterreich

GesetzeVer- und Entsorgung

NÖ AWG 1992

NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992

Ebene
Landesrecht NÖ
Paragraphen
30
Rechtsstand
Amtliche Fassung
RIS

§ 0

§ 1Ziele und Grundsätze

§ 2Geltungsbereich

§ 3Begriffe

§ 4NÖ Landes-Abfallwirtschaftsplan

§ 5Vermeidung von Abfällen

§ 6Wirtschaftsförderung

§ 7Förderung der Abfallvermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder des Recyclings

§ 8Getrennte Erfassung und Behandlung von Abfällen

§ 9Erfassung und Behandlung von nicht gefährlichem Siedlungsabfall im Pflichtbereich

§ 10Erfassung und Behandlung von nicht gefährlichem Siedlungsabfall außerhalb des Pflichtbereiches

§ 11Erfassung von Müll im Pflichtbereich

§ 12Getrennte Erfassung von Müll im Pflichtbereich

§ 13Erfassung von Müll im Sonderbereich

§ 14Erfassung von Sperrmüll

§ 15(entfällt)

§ 16Feststellung

§ 17(entfällt)

§ 18(entfällt)

§ 19(entfällt)

§ 20(entfällt)

§ 21(entfällt)

§ 22(entfällt)

§ 23Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe

§ 24Berechnung der Abfallwirtschaftsgebühr

§ 25Berechnung der Abfallwirtschaftsabgabe

§ 26Abgabenschuldner

§ 27Entstehen des Abgabenanspruches, Fälligkeit

§ 28Abfallwirtschaftsverordnung

§ 29Sonderbestimmungen für Baulichkeiten auf fremdem Grund und Boden

§ 30Dingliche Wirkung der Entscheidungen

§ 31Inanspruchnahme von Grundstücken, Auskunftspflicht

§ 32Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 33Strafen

§ 33aUmgesetzte EG-Richtlinien und Informationsverfahren

§ 34Übergangsbestimmungen

Anlage 1Behandlungsverfahren

Wiedergabe der geltenden Fassung nach dem Rechtsinformationssystem des Bundes. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.