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GemeinderechtNiederösterreich

GesetzeVer- und Entsorgung

NÖ BSG

NÖ Bodenschutzgesetz

Ebene
Landesrecht NÖ
Paragraphen
22
Rechtsstand
Amtliche Fassung
RIS

§ 0

§ 1Zielsetzung

§ 2Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 3Begriffsbestimmungen

§ 4Grundlagenforschung

§ 5Duldungs- und Auskunftspflichten

§ 6Versuche und Beratung

§ 7Voraussetzungen für die Aufbringung von Klärschlamm, Kompost, sowie Abwässern und Rückständen aus der Wein- und Obstbereitung

§ 8Klärschlammverordnung

§ 9Abgabe und Abnahme von Klärschlamm

§ 10Voraussetzungen für die Aufbringung von Senkgrubeninhalten

§ 11Voraussetzungen für die Aufbringung von Gärrückständen

§ 12Voraussetzungen für die Aufbringung von Rückständen aus der Reinigung von Rohstoffen aus ausschließlich landwirtschaftlicher Produktion

§ 13Voraussetzungen für die Aufbringung von nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial

§ 14Voraussetzungen für die Aufbringung von Bankettschälgut

§ 15Voraussetzungen für die Aufbringung von Gerinne- und Teichräumgut

§ 16Voraussetzung für die Aufbringung von sonstigen Materialien

§ 17Überwachung

§ 18Zuständigkeit

§ 19Übertretungen und Strafen

§ 20Sonstige Maßnahmen

§ 21Umgesetzte EG-Richtlinien

Wiedergabe der geltenden Fassung nach dem Rechtsinformationssystem des Bundes. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.