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GemeinderechtNiederösterreich

Themen

Boden, Bauen & Ortsentwicklung

Baubewilligung, Flächenwidmung, Bebauungsplan, Bausperre, Bodenverbrauch, Freiflächen-Photovoltaik

3 Gesetze · 270 Paragraphen

NÖ BO 2014

NÖ Bauordnung 2014

86 §§Landesrecht NÖStand

  1. § 1Geltungsbereich(1) Dieses Gesetz regelt das Bauwesen im Land Niederösterreich. (2) Durch dieses Gesetz werden 1. die Zuständigkeit des Bundes für bestimmte Bauwerke (z. B. Bundesstraßen, …
  2. § 2Zuständigkeit(1) Baubehörde und örtliche Baupolizei ist - der Bürgermeister - der Magistrat (in Städten mit eigenem Statut). Die Berufung gegen Bescheide ist ausgeschlossen. (2) Erstreckt sich …
  3. § 3Eigener Wirkungsbereich der GemeindeAufgaben, die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgen sind, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
  4. § 3aMitwirkung der BundespolizeiDie Organe der Bundespolizei haben der Baubehörde über ihr Ersuchen zur Feststellung einer Duldungsverpflichtung (§ 7 Abs. 6), zur Sicherung der Ausübung der Überwachungsbefugnisse …

Volltext NÖ BO 2014 — alle 86 Paragraphen

NÖ ROG 2014

NÖ Raumordnungsgesetz 2014

61 §§Landesrecht NÖStand

  1. § 1Begriffe und Leitziele(1) Im Sinne dieses Gesetzes gelten als 1. Raumordnung: die vorausschauende Gestaltung eines Gebietes zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung und Sicherung des Lebensraumes …
  2. § 2Verträglichkeitsprüfung bei Europaschutzgebieten(1) Örtliche und überörtliche Raumordnungsprogramme sind vor ihrer Erlassung oder Abänderung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes zu prüfen. …
  3. § 3Überörtliche Raumordnungsprogramme(1) Die Landesregierung hat, wenn es zur planvollen Entwicklung des Landesgebietes oder zur Umsetzung von europa- oder bundesrechtlichen Vorgaben erforderlich ist, …
  4. § 4Verfahren(1) Bei Aufstellung eines überörtlichen Raumordnungsprogrammes ist eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. Dies gilt auch für Änderungen, - die einen Rahmen für künftige …

Volltext NÖ ROG 2014 — alle 61 Paragraphen

NÖ SekRoP PV

Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

123 §§Landesrecht NÖStand

  1. § 1ZielDas Ziel dieses überörtlichen Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von mehr als 2 ha umfassenden Zonen für die Aufstellung von großflächigen Photovoltaikanlagen zur Erreichung …
  2. § 2Rechtswirkungen(1) Die Widmungsart „Grünland-Photovoltaikanlagen” ist auf einer Fläche von insgesamt mehr als 2 ha nur in den in den Anlagen 3 bis 118 dargestellten Zonen zulässig. (2) Als Zonen, …
  3. § 3Maximale Größe der Photovoltaikanlagen in einer ZoneDie als „Grünland-Photovoltaikanlagen” gewidmeten Flächen – ausgenommen Flächen auf künstlich geschaffenen stehenden Gewässern – dürfen in den Zonen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 …
  4. § 4Ökologiekonzept(1) Ein Ökologiekonzept ist nach den entsprechenden fachlichen Festlegungen zu erarbeiten und hat verpflichtend folgende Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung sowie Pflege …

Volltext NÖ SekRoP PV — alle 123 Paragraphen