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GemeinderechtNiederösterreich

GesetzeBoden, Bauen & Ortsentwicklung

NÖ BO 2014

NÖ Bauordnung 2014

Ebene
Landesrecht NÖ
Paragraphen
86
Rechtsstand
Amtliche Fassung
RIS

§ 0

§ 1Geltungsbereich

§ 2Zuständigkeit

§ 3Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 3aMitwirkung der Bundespolizei

§ 4Begriffsbestimmungen

§ 5Allgemeine Verfahrensbestimmungen, aufschiebende Wirkung

§ 6Parteien und Nachbarn

§ 7Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn

§ 8Verfahren für Kostenersatzleistungen und Entschädigungen

§ 9Dingliche Wirkung von Bescheiden, Erkenntnissen und Beschlüssen, Vorzugspfandrecht, Mitwirkungspflichten und Information über Entscheidungen

§ 10Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland

§ 11Bauplatz

§ 12Grundabtretung für Verkehrsflächen

§ 12aHerstellung des Bezugsniveaus

§ 13Bauverbot

§ 14Bewilligungspflichtige Vorhaben

§ 15Bewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren

§ 16Meldepflichtige Vorhaben

§ 16aVorübergehende Betreuungseinrichtungen für Zwecke der Grundversorgung

§ 17Bewilligungs- und meldefreie Vorhaben

§ 18Antragsbeilagen

§ 19Bauplan, Baubeschreibung und Energieausweis

§ 20Vorprüfung

§ 21Verfahren mit Parteien und Nachbarn

§ 22Ergänzende Bestimmungen für Seveso-Betriebe

§ 23Baubewilligung

§ 24Ausführungsfristen

§ 25Beauftragte Fachleute und Bauführer

§ 26Baubeginn

§ 27Behördliche Überprüfungen

§ 28Behebung von Baumängeln

§ 29Baueinstellung

§ 30Fertigstellung

§ 30aRegistrierung mittelgroßer Feuerungsanlagen

§ 31Orientierungsbezeichnungen und Straßenbeleuchtung

§ 32Periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen, Blockheizkraftwerken, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen

§ 32aMaßnahmen zur Anpassung der Emissionsgrenzwerte bei bestehenden mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 33Unabhängige Kontrollsysteme

§ 33aDatenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Anlagendatenbank

§ 34Vermeidung und Behebung von Baugebrechen

§ 35Sicherungsmaßnahmen und Abbruchauftrag

§ 36Sofortmaßnahmen

§ 37Verwaltungsübertretungen

§ 38Aufschließungsabgabe

§ 39Ergänzungsabgabe

§ 40Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe

§ 41Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

§ 42Spielplatz-Ausgleichsabgabe

§ 42aIndexanpassung

§ 43Allgemeine Ausführung, Grundanforderungen an Bauwerke

§ 43aGebäudeinterne physische Infrastrukturen und Glasfaserverkabelungen

§ 44Anforderungen an die Energieeinsparung und den Wärmeschutz, Erstellung eines Energieausweises

§ 44aGebäudetechnische Systeme

§ 44bEinbeziehung erneuerbarer Energie

§ 44cRenovierungspass

§ 45Wasserver- und -entsorgung

§ 45aMaßnahmen bezüglich Hausinstallationen für die Verwendung von Wasser für den menschlichen Gebrauch

§ 46Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken

§ 47Wohnungen und Wohngebäude

§ 48Immissionsschutz

§ 48aErleichterungen für bestimmte Bauführungen im Bestand

§ 49Anordnung von Bauwerken auf einem Grundstück

§ 50Bauwich

§ 51Bauwerke im Bauwich

§ 52Vorbauten über die Straßenfluchtlinie und in die Bauwiche

§ 53Ermittlung der Höhen von Bauwerken

§ 53aBegrenzung der Höhe von Bauwerken

§ 54Bauwerke im Baulandbereich ohne Bebauungsplan

§ 55Bauwerke im Grünland und auf Verkehrsflächen

§ 56Schutz des Ortsbildes

§ 57(entfällt)

§ 58Planungsgrundsätze

§ 59

§ 60Pflichten des Eigentümers einer Zentralheizungsanlage mit Heizkessel, eines Blockheizkraftwerkes, einer Zentralheizungsanlage mit elektrischer Widerstandsheizung sowie einer Wärmepumpe oder einer Klimaanlage

§ 61Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten,

§ 62Verwendung von Brennstoffen

§ 63Herstellung von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge sowie Ein- und Ausfahrten

§ 64Ausgestaltung der Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge

§ 65Verpflichtung zur Herstellung von Abstellanlagen für Fahrräder

§ 66Verpflichtung zur Errichtung nichtöffentlicher Spielplätze

§ 66aVerpflichtung zur Errichtung von Solarenergieanlagen

§ 67Veränderung der Höhenlage des Geländes und des Bezugsniveaus

§ 68Abbruch von Bauwerken

§ 69Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren

§ 70Übergangsbestimmungen

§ 71Sprachliche Gleichbehandlung

§ 72Schlussbestimmungen

Wiedergabe der geltenden Fassung nach dem Rechtsinformationssystem des Bundes. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.