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GemeinderechtNiederösterreich

GesetzeBildung, Betreuung & Soziales

NÖ PSG 2018

NÖ Pflichtschulgesetz 2018

Ebene
Landesrecht NÖ
Paragraphen
118
Rechtsstand
Amtliche Fassung
RIS

§ 0

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Begriffe

§ 3Gesetzlicher Schulerhalter

§ 4Bezeichnung von Schulen

§ 5Errichtung

§ 6Stilllegung, Auflassung und Aufhebung

§ 7Schulsprengel

§ 88

§ 9Verfahren bei der Errichtung von Pflichtschulclustern

§ 10Auflassung von Pflichtschulclustern

§ 11Schulcluster mit Bundes- und Pflichtschulen

§ 12Stiftungen und Schulpatronate

§ 13Allgemeine Zugänglichkeit der Schulen und Unentgeltlichkeit des Unterrichtes

§ 14Führung ganztägiger Schulformen

§ 15Führung von Freigegenständen und Unterricht in Schülergruppen

§ 15aDeutschförderklassen und Deutschförderkurse

§ 15bSommerschule

§ 16Lehrpersoneneinsatz an Pflichtschulen

§ 16aTeilrechtsfähigkeit, Schulkonten

§ 17Aufsicht

§ 18Verfahrensbestimmungen

§ 19Eigener Wirkungsbereich

§ 20Aufbau

§ 21Organisationsformen

§ 22Voraussetzung für die Errichtung

§ 23Lehrpersonen

§ 24Zahl der Schüler und Schülerinnen in einer Klasse

§ 25Aufbau

§ 26Organisationsformen und Sonderformen

§ 27Voraussetzung für die Errichtung

§ 28Lehrpersonen

§ 29Zahl der Schüler und Schülerinnen in einer Klasse

§ 30Aufbau

§ 31Organisationsformen

§ 32Voraussetzung für die Errichtung

§ 33Lehrpersonen

§ 34Zahl der Schüler und Schülerinnen in einer Klasse

§ 35Aufbau

§ 36Organisationsformen

§ 37Voraussetzung für die Errichtung

§ 38Lehrpersonen

§ 39Zahl der Schüler und Schülerinnen in einer Klasse

§ 40Errichtung

§ 41Erhaltung

§ 42Bildung, Änderung und Auflösung

§ 43Vertretung

§ 44Zuständige Organe

§ 45Schulaufwand

§ 46Aufteilung des Schulaufwandes

§ 47Vorschreibung und Einhebung der Schulerhaltungsbeiträge und Schulumlagen

§ 48Schulaufwand für Sonderschulen und selbständige Polytechnische Schulen des Landes

§ 49Sonstige Schulerhaltungsbeiträge

§ 50Schulerhaltungsbeiträge für zugewiesene Schüler und Schülerinnen

§ 51Schulerhaltungsbeiträge für sonstige sprengelangehörige Schüler und Schülerinnen

§ 52Einbringung der Schulerhaltungsbeiträge und Schulumlagen

§ 53Aufbau

§ 54Organisationsformen

§ 55Voraussetzung für die Errichtung

§ 56Schulsprengel

§ 57Lehrpersonen

§ 58Zahl der Schüler und Schülerinnen in einer Klasse

§ 59Errichtung

§ 60Erhaltung

§ 61Schulaufwand

§ 62Schulerhaltungsbeiträge

§ 63Einrichtung und Aufgabe

§ 64Zusammensetzung

§ 65Funktionsdauer und Konstituierung

§ 66Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 67Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 68Geschäftsführung

§ 69NÖ Medienzentrum (NÖ-Media)

§ 70Unterbringung von Schulen

§ 71Schulliegenschaft

§ 72Schulbauplatz, Raum- und Lehrmittelerfordernis

§ 73Bauliche Gestaltung und Ausstattung

§ 74Fertigstellung, Verwendung und Widmung

§ 75Klassenzimmer und Gruppenraum

§ 76Turnsaal

§ 77Zimmer für Lehrpersonen

§ 78Belichtung

§ 79Raumtemperatur

§ 80Schülerheime

§ 81Anwendungsbereich

§ 82Durchführungsverordnungen

§ 83Schuljahr

§ 84Schultag

§ 85Unterrichtsstunden

§ 86Schuljahr

§ 87Schultag

§ 88Unterrichtsstunden

§ 89Ziele und Aufgaben

§ 90Rechtsträger

§ 91Bewilligungspflicht und Widerruf

§ 92Liegenschaften, Gebäude und Ausstattung

§ 93Inbetriebnahme

§ 94Nutzung von Gebäuden und Liegenschaften

§ 95Gruppen, Integrationsgruppen

§ 96Personal

§ 97Fachliche und persönliche Eignung

§ 98Anerkennung von Berufsqualifikationen

§ 99Partieller Berufszugang

§ 100Verwaltungszusammenarbeit, Vorwarnmechanismus

§ 101Umgesetzte Rechtsakte der Europäischen Union

§ 102Aufsichtspflicht

§ 103Fachaufsicht

§ 104Ferienregelung

§ 105Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 106Automatisierte Datenverarbeitung

§ 107Förderung

§ 108Strafbestimmung

§ 109Abgabenbefreiung

§ 110Präsident oder Präsidentin der Bildungsdirektion für Niederösterreich

§ 111Inkrafttreten

§ 112Übergangsbestimmungen

§ 113Verweisungen

§ 114Besondere Ermächtigung der Landesregierung aus Anlass außergewöhnlicher Ereignisse

Wiedergabe der geltenden Fassung nach dem Rechtsinformationssystem des Bundes. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.