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GemeinderechtNiederösterreich

GesetzeMandat & Gemeindeorgane

NÖ GBezG

NÖ Gemeinde-Bezügegesetz

Ebene
Landesrecht NÖ
Paragraphen
35
Rechtsstand
Amtliche Fassung
RIS

§ 0

§ 1Geltungsbereich

§ 2Bezüge

§ 3Verzichtsverbot

§ 4Amtsbezug des Bürgermeisters

§ 5Entschädigung der Vizebürgermeister

§ 6Entschädigung der Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Ortsvorsteher

§ 7Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates

§ 8Entschädigung der Obmänner der Gemeinderatsausschüsse, der Umweltgemeinderäte und des Kassenverwalters

§ 8aEntschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, die mit besonderen Aufgaben betraut sind

§ 9Entstehen und Erlöschen des Anspruches

§ 10Ruhen des Entschädigungsanspruches und Verkürzung des Amtsbezuges des Bürgermeisters

§ 11Abfindung

§ 12Bürgermeisterpension

§ 13Bemessung der Bürgermeisterpension

§ 14Hinterbliebenenpension

§ 14aWitwen-(Witwer-)pension

§ 14b(entfällt)

§ 14cWaisenpension

§ 15Ruhen und Erlöschen von Zuwendungen

§ 16Anwendung von Bestimmungen des Gemeindedienstrechtes

§ 17Beitrag des Bürgermeisters

§ 17aBeitragsleistungen an Interessenvertretungen der Gemeinden

§ 18Eigener Wirkungsbereich

§ 19Schlußbestimmung

§ 20Übergangsbestimmungen

§ 21Zeitlicher Geltungsbereich

§ 22Weitere Anwendung der Bestimmungen über Ruhe- und Versorgungsbezüge

§ 23Optionsrecht

§ 24Rechtsfolgen einer Option

§ 25Vollständiger Übergang auf das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997

§ 26

§ 26aEntfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2012

§ 27

§ 28

§ 29

Wiedergabe der geltenden Fassung nach dem Rechtsinformationssystem des Bundes. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.