EAG
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
- § 11. Teil§ 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, …
- § 2Geltungsbereich§ 2. (1) Dieses Bundesgesetz regelt 1. die Voraussetzungen für und die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen; 2. die Organisation und Funktionsweise von …
- § 3Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht§ 3. (1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 1. Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), ABl. Nr. …
- § 4Ziele§ 4. (1) Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens 2015 und des Ziels der Europäischen Union, den Bruttoendenergieverbrauch der Union bis 2030 zu …
